In einem Mehrfamilienhaus löste ein Rauchwarnmelder aus.
Da sich die Eigentümer im Urlaub befanden, wurde in Absprache mit der Polzei die Wohnungstüre zerstörungsfrei geöffnet.
Nachdem wir die Wohnung erkundet haben und keine Gefahrensituation feststellbar war, es sich lediglich um einen technischen Defekt des Rauchwarnmelder handelte, rückten wir wieder ab.