Wir wurden zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder im 2.OG alarmiert.
Da die Anwohner nicht Zuhause waren und die Lage unklar war, öffneten wir in Absprache mit der Polizei die Wohnung und suchten diese ab.
Es konnte kein Schadensereignis festgestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Polizei verschlossen wir die Wohnungstüre wieder und übergaben den Beamten die Einsatzstelle.